#KWS #Infodienst #Recht: #Verwaltungsgericht #Minden verpflichtet Stadt Gütersloh im Wege einstweiliger Anordnung

#Gütersloh, 25. Juli 2026

Mit Beschluss vom 18. Juni 2026 (Aktenzeichen 1 L 1841/25) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden die Stadt Gütersloh im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Herausgeber und Chefredakteur unseres Magazins die aktuelle vollständige Liste der Marktbeschicker des Gütersloher Wochenmarkts zur Verfügung zu stellen. Die Kosten des Verfahrens wurden der #Stadt #Gütersloh auferlegt.

Das Verwaltungsgericht führte in seiner Begründung aus, dass an der Eigenschaft unseres Magazins als Vertreter der freien Presse im Sinne des § 4, Abs. 1, Landespressegesetz Nordrhein Westfalen 🔗, keine Zweifel bestehen. Ferner stellte das Gericht fest, dass das durch Art. 5, Abs. 1, Satz 2, Grundgesetz 🔗, geschützte Recht der Presse, über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang ihrer Berichterstattung selbst zu entscheiden, durch behördliches Verhalten nicht beeinträchtigt werden darf.

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