Gütersloh: neue Regelung bei Personalausfällen in Städtischen Kitas

#Gütersloh, 31. Juli 2026

Die Stadt Gütersloh führt in ihren 21 städtischen #Kindertageseinrichtungen ein rollierendes Verfahren für den Fall erheblicher Personalausfälle ein. Ziel ist es, Einschränkungen bei der Betreuung fair auf alle Familien zu verteilen und gleichzeitig mehr Planungssicherheit zu schaffen.

Betreuungseinschränkungen sollen weiterhin die Ausnahme bleiben. Zunächst werden alle anderen Möglichkeiten genutzt, etwa ein veränderter #Personaleinsatz, #Gruppenzusammenlegungen oder die freiwillige #Unterstützung durch #Eltern. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, greift das neue Verfahren.

Jede #Kita erstellt dafür einen #Rotationsplan. So können Familien frühzeitig erkennen, wann ihr Kind im Fall eines größeren Personalausfalls von verkürzten Betreuungszeiten oder einer vorübergehenden Gruppenschließung betroffen sein könnte. Geschwister werden gemeinsam berücksichtigt. Eine #Personalampel im #Eingangsbereich informiert zusätzlich über die aktuelle #Personalsituation.

Die Stadtverwaltung verweist auf gesetzliche Vorgaben aus dem #Kinderbildungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch VIII. Demnach dürfen Familien bei notwendigen Einschränkungen nicht nach ihrer beruflichen Situation #bevorzugt oder #benachteiligt werden. Das Rotationsverfahren soll eine transparente und gleichmäßige Verteilung sicherstellen.

Die Regelung wurde gemeinsam mit den Kita Leitungen und den Elternvertretungen entwickelt und startet zunächst als Pilotprojekt. Zudem will die Stadtverwaltung mit betroffenen Eltern das persönliche Gespräch suchen.

Hintergrund

Unterschreitet eine Kita wegen kurzfristiger #Krankheitsausfälle die gesetzlich vorgeschriebene #Mindestzahl pädagogischer #Fachkräfte, muss das #Betreuungsangebot reduziert werden – unabhängig davon, ob die Personalstellen grundsätzlich besetzt sind.

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